Voraussetzungen

Ich benötige die ärztliche Zustimmung damit eine osteopathische Behandlung abgeben werden darf und um eventuell vorhandene Risikofaktoren im Voraus auszuschließen.

Das Rezept muss die Unterschrift und den Praxisstempel tragen.
6 x Osteopathie“

 Behandlungsablauf

Die osteopathische Behandlung dauert 50 Minuten.

Der Ersttermin dient zur Befunderhebung, Therapieplanung und Festlegung der Behandlungsziele.

Sie erhalten Empfehlungen und eine aktive Übungsanleitung damit Sie den Behandlungserfolg unterstützen. Die weiteren Behandlungstermine stimme ich gerne mit Ihnen ab.

Mein Anspruch an meine Arbeit

Nach drei Behandlungsterminen sollte sich für Sie eine spürbare Besserung ergeben.

Ist das nicht der Fall, ist der Behandlungsansatz über die Osteopathie vermutlich nicht der geeignete. Ich empfehle Ihnen dann gerne Alternativen.

Kosten

Der Honorarsatz liegt bei 105.- €.

Liegt keine ärztliche Verordnung vor, werden 7% MwSt. zugerechnet.

Sie erhalten von uns eine Rechnung mit dem Originalrezept. Diese Rechnung reichen Sie für eine evtl. Kostenerstattung / Bezuschussung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Empfehlung

Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse (KK) im Voraus ab.

Die Kostenerstattung / Bezuschussung regelt jede Krankenkasse individuell.

Ein hilfreicher Link zur Klärung der Kostenerstattung:

www.bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/

Mitglied im Bundesverband BVO

Ich bin zertifiziertes Verbandsmitglied im BVO (Bundesverband Osteopathie).

www.bv-osteopathie.de Sie finden mich unter der Rubrik Osteopathen finden.

Terminabsagen / Ausfallpauschale

Bitte beachten Sie, dass wir bei kurzfristigen Terminabsagen (Terminabsage erfolgt am selben Tag), oder versäumten Terminen, 50 % des Honorarsatzes als Ausfallpauschale in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüssen

Martin Lachenmayer
Geschäftsführer – Osteopath